Eine Ehrung erhält man durch besondere Leistungen oder durch eine lange Treue zum Verein.
Auf der Seite "Ehrenmitglieder" sind Bilder der Personen abgelegt, die wahrhaft Besonderes für den Verein geleistet haben.
Doch wie sich die Leistungen und Auszeichungen bei uns im Verein eigentlich aufschlüsseln, das wollen wir Dir hier noch zeigen:
Ehrenordnung des SSV Eckenweilers (vom 09.04.1996)
1. Die Ehrenmitgliedschaft (wird ernannt)
a) möglich ab 25jähriger Tätigkeit als Schiedsrichter
b) möglich ab 25jähriger Tätigkeit in der Vorstandschaft bzw. als Beisitzer
c) möglich ab 25 Jahre als Vorsitzender im Amt
d) möglich ab 50 Jahre Mitgliedschaft im Verein
2. Die Goldene Ehrennadel
a) ab 20jähriger Tätigkeit als Schiedsrichter
b) ab 20jähriger Tätigkeit in der Vorstandschaft bzw. als Beisitzer
c) ab 30 Jahre aktiv bei der Gymnastik oder aktiver Fußballspieler
d) ab 40 Jahre Mitgliedschaft im Verein
3. Die Silberne Ehrennadel
a) als aktiver Spieler ab 500 Spiele
b) ab 20 Jahre aktiv bei der Gymnastik oder aktiver Fußballspieler
c) ab 15jähriger Tätigkeit als Schiedsrichter
d) ab 15jähriger Tätigkeit in der Vorstandschaft bzw. als Beisitzer
e) ab 30 Jahre Mitgliedschaft im Verein
4. Die Bronzene Ehrennadel
a) als aktiver Spieler ab 250 Spiele
b) ab 10 Jahre aktiv bei der Gymnastik oder aktiver Fußballspieler
c) ab 10jähriger Tätigkeit als Schiedsrichter
d) ab 10jähriger Tätigkeit in der Vorstandschaft bzw. als Beisitzer
e) ab 20 Jahre Mitgliedschaft im Verein
Unabhängig von Punkt 1-4 können Ehrungen auch an Personen vorgenommen werden, die sich um Förderungen und Bestrebungen des Vereins außergewöhnliche Verdienste erworben haben.
Die Anrechenbarkeit für jegliche Ehrungen gelten generell ab dem 16. Lebensjahr
SSV Eckenweiler 1960 e.V.